Ein Ausbildungsbetrieb bildet junge Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen aus und spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) legt bestimmte Voraussetzungen fest, die Betriebe erfüllen müssen, um als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden.
Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe
1. Eignung des Betriebs
Ein Betrieb muss die fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Dazu gehört, dass der Betrieb in dem entsprechenden Berufsfeld tätig ist und über die notwendigen Arbeitsmittel verfügt.
2. Eignung der Ausbilder
Ausbilder müssen sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein. Fachlich bedeutet, dass sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die persönliche Eignung umfasst pädagogische Fähigkeiten und die Bereitschaft, Wissen verständlich zu vermitteln. Ein Ausbilderschein, z. B. nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), ist ebenso erforderlich.
3. Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung muss gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung durchgeführt werden. Diese regelt die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Ausbildungsdauer und Prüfungen. Betriebe müssen sicherstellen, dass alle relevanten Inhalte praxisnah vermittelt werden.
4. Ausbildungsstätte
Der Betrieb muss eine geeignete Ausbildungsumgebung bieten. Dazu gehören Arbeitsplätze, die den Anforderungen des Ausbildungsberufs entsprechen, sowie ausreichende Ressourcen und Materialien.
Antragstellung & Überprüfung durch die IHK
Um als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden, muss ein Antrag bei der zuständigen IHK gestellt werden. Dieser umfasst Informationen über den Betrieb, die Ausbilder und die geplanten Ausbildungsberufe. Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen und besichtigt den Betrieb, um die Eignung zu bestätigen. Sie unterstützt Betriebe bei der Optimierung der Ausbildungsbedingungen und bietet Beratung an.
Am 04.07.2024 hat die Betriebsstätte Meerane nach Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer die Bestätigung der Ausbildungsberechtigung erhalten. Ausbilder Tom Mehner hat die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausbildung im anerkannten Beruf als Fachkraft für Lagerlogistik erlangt.
Ab 01. September wird unser erster Auszubildender seine Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik in der Betriebsstätte in Meerane beginnen. Wir wünschen Ihm alles Gute für seine Ausbildung.